Abiball-Vertrag: Darauf müsst ihr vor der Unterschrift achten

Von Ali Alik, My Abi Berlin Stand: 8 Minuten Lesezeit Thema: Abiball-Organisation

Kurz gesagt

Wer den Abiball-Vertrag unterschreibt, haftet in der Regel für Stornokosten und für Karten, die nicht verkauft werden. Unterschreibt deshalb nur volljährig, nur über die verbindlich abgefragte Gästezahl und erst, wenn Leistungen, Storno, Zahlungsplan und Veranstalterhaftpflicht schriftlich geklärt sind. Die Checkliste unten fasst die 15 wichtigsten Punkte zusammen.

Für viele im Abikomitee ist der Abiball-Vertrag der erste große Vertrag ihres Lebens, und oft geht es um mehr als 20.000 €. Stiftung Warentest beschreibt einen Berliner Fall mit einer Vertragssumme von 25.641 €, bei dem am Ende 8.375 € Stornokosten fällig wurden. Dieser Ratgeber geht die Klauseln durch, auf die es ankommt, und endet mit einer Checkliste.

Die Punkte gelten für jeden Vertrag, egal ob ihr mit einer Location, einer Agentur oder einem Komplettanbieter für die Abiball-Organisation plant. Grundlage sind vor allem die Vertragsprüfung von Stiftung Warentest und der Gesetzestext.

Wer haftet beim Abiball-Vertrag?

Es haftet, wer unterschreibt und wer im Vertrag oder auf der Einladung als Veranstalter steht. Laut Stiftung Warentest ist der Abiball keine Schulveranstaltung, die Verantwortung liegt allein bei den Schülerinnen und Schülern. Mit der Unterschrift werden sie zum Veranstalter.

Das hat zwei Folgen. Erstens tragen die Unterzeichner das Verkaufsrisiko: Werden weniger Karten verkauft als im Vertrag stehen, bleibt die Differenz an ihnen hängen. Zweitens haftet der Veranstalter für die Sicherheit, zum Beispiel bei versperrten Fluchtwegen oder Stolperfallen durch Kabel.

Im Berliner Fall von Stiftung Warentest stand eine Schülerin als Veranstalterin auf der Einladung. Für Sicherheit, Verletzungen und Mängel wäre damit sie zuständig gewesen, nicht die Agentur. Ihr Rat an andere Komitees: Niemand sollte unbedacht unterschreiben und allein für eine so hohe Summe geradestehen.

Klärt deshalb als Erstes, wer Veranstalter ist: ihr selbst, eine Organisation wie ein Förderverein (falls eure Schule einen hat und er mitmacht) oder der Anbieter.

Hinweis: Keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen helfen die Verbraucherzentrale oder eine Anwältin oder ein Anwalt.

Dürfen Minderjährige den Abiball-Vertrag unterschreiben?

Allein nicht wirksam: Wer unter 18 ist, braucht für einen Abiball-Vertrag die Zustimmung der Eltern. Das ergibt sich aus diesen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs:

Vorschrift Was sie sagt Was das für euch heißt
§ 2 BGB Volljährig ist man mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Erst ab dem 18. Geburtstag könnt ihr allein unterschreiben.
§ 106 BGB Minderjährige ab 7 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig. Mit 16 oder 17 könnt ihr Verträge nur eingeschränkt schließen.
§ 107 BGB Für Erklärungen, die nicht nur einen rechtlichen Vorteil bringen, braucht es die Einwilligung der Eltern. Ein Vertrag mit Zahlungspflichten bringt nie nur Vorteile.
§ 108 BGB Ohne Einwilligung hängt die Wirksamkeit von der Genehmigung der Eltern ab. Fordert der Vertragspartner sie dazu auf, gilt die Genehmigung nach zwei Wochen ohne Antwort als verweigert. Wird der oder die Minderjährige volljährig, kann er oder sie selbst genehmigen. Bis dahin ist unklar, ob der Vertrag gilt. Das ist für beide Seiten riskant.
§ 110 BGB Ein Vertrag gilt, wenn der oder die Minderjährige die Leistung mit Mitteln bewirkt, die dafür oder zur freien Verfügung überlassen wurden. Der „Taschengeldparagraf“ hilft bei einem Vertrag über mehrere Tausend Euro mit Anzahlungen praktisch nicht.

Weil Verträge oft mehr als ein Jahr vor dem Ball geschlossen werden, sind dann noch nicht alle im Komitee volljährig. Laut Stiftung Warentest sind die Unterzeichner häufig gerade erst 18 geworden.

Für euch heißt das: Unterschreiben sollte eine volljährige Person, und zwar erst nach einem Beschluss im Komitee. Willigen Eltern ein, damit ihr minderjähriges Kind unterschreiben kann, wird der Vertrag wirksam. Sie sollten also genau wissen, wozu sie zustimmen. Sprecht das Thema beim ersten Gespräch mit jedem Anbieter an, denn auch für ihn ist ein schwebend unwirksamer Vertrag unsicher.

Hinweis: Keine Rechtsberatung. Die Paragrafen sind vereinfacht wiedergegeben, den vollständigen Wortlaut findet ihr unter den Quellen.

Mindestgästezahl: Unterschreibt nur, was ihr verkaufen könnt

Tragt in den Vertrag nur die Gästezahl ein, die ihr vorher verbindlich abgefragt habt. Im Berliner Fall von Stiftung Warentest rechneten die Schüler bei 80 Abiturienten mit höchstens 200 Karten. Die Agentur setzte 380 Gäste an. Wenige Wochen vor dem Ball waren 158 Karten verkauft, über 200 zu wenig.

Stiftung Warentest rät zu einer Abfrage in zwei Runden: erst die Zahlungsbereitschaft pro Karte, dann die verbindliche Zusage. Wer zusagt, kauft. Eine spätere Erhöhung um etwa 10 % ist laut den Testern meist unproblematisch, eine Reduzierung kostet dagegen Geld.

Lasst euch im Vertrag aufschreiben, bis wann ihr die Zahl anpassen könnt und was das kostet. Streicht Klauseln, nach denen der Anbieter die Feier vorzeitig beenden darf, wenn die Mindestzahl knapp verfehlt wird. Wie viele Gäste pro Abiturient realistisch sind, steht in unserem Ratgeber zu den Abiball-Kosten.

Storno: Was kostet der Ausstieg?

Rechnet damit, dass ein Rücktritt Geld kostet: Eine kostenlose Stornierung fand Stiftung Warentest bei keinem der geprüften Veranstaltungsverträge. Entscheidend ist deshalb die Stornostaffel, also wie viel ihr zu welchem Zeitpunkt zahlt.

Eine faire Staffel wird günstiger, je früher ihr absagt. Lasst euch jede Stufe mit Datum und Betrag oder Prozentsatz schriftlich geben. Fragt außerdem, was bei einer behördlichen Absage gilt. Nach den Erfahrungen der Corona-Zeit rät Stiftung Warentest, dafür faire Rücktrittsregeln in den Vertrag zu schreiben.

Anzahlung und Zahlungsplan

Zahlt nicht zu viel zu früh: Stiftung Warentest rät von Verträgen ab, bei denen 20 oder 25 % der Summe mehr als zwölf Monate vor dem Ball fällig werden. Einen Veranstaltungsvertrag solltet ihr laut den Testern ohnehin nur schließen, wenn schon ein Teil der Summe durch andere Aktionen eingenommen ist oder viele Gäste bereits bezahlt haben.

Fragt bei jedem Anbieter nach den genauen Zahlungsterminen und danach, was mit Anzahlungen bei einem Storno passiert. Sammelt euer Kartengeld auf einem eigenen Konto und dokumentiert jede Zahlung. So habt ihr jederzeit den Überblick, wie viel tatsächlich da ist.

Veranstalterhaftpflicht

Ohne Veranstalterhaftpflicht solltet ihr keinen Abiball-Vertrag unterschreiben. Entweder hat der Anbieter sie, oder ihr schließt sie selbst ab. Laut Finanztest kostet sie dann einmalig etwa 100 bis 200 €, je nach Gästezahl und Versicherer.

Fragt nach dem Versicherer und der Deckungssumme und lasst euch zeigen, dass ihr als Veranstalter mitversichert seid. Stiftung Warentest empfiehlt eine Versicherung ohne Selbstbeteiligung. Im Berliner Fall stand im Vertrag eine Versicherung über 3 Millionen €; die Tester raten trotzdem, die Bedingungen selbst prüfen zu lassen.

Leistungsbeschreibung: Was nicht drinsteht, gibt es nicht

Alles, was ihr erwartet, muss im Vertrag stehen, mit Menge, Dauer und Uhrzeit. Stiftung Warentest fand in allen geprüften Verträgen unvollständige Leistungsbeschreibungen und einige unzulässige Klauseln. Achtet besonders auf diese Punkte:

  • Buffet: Umfang, Auswahl und Zeitraum, auch vegetarische Angebote.
  • Getränke: Dauer der Pauschale, Sorten und Endzeit, dazu eine Preisliste für alles, was nicht enthalten ist.
  • Personal, Technik, Security: wer, wie viele, wie lange.
  • Zusatzleistungen: zum Beispiel Shirts oder Fotos, jeweils mit Menge und Liefertermin.
  • GEMA: Laut GEMA meldet der Veranstalter an. Hat die Location einen GEMA-Vertrag, der Veranstaltungen Dritter einschließt, entfällt das. Klärt schriftlich, wer anmeldet und zahlt.

Akzeptiert keine Formulierungen wie „solange der Vorrat reicht“ ohne genaue Mengen und keine Kautionen oder Versicherungspflichten ohne Höhe und Bedingungen. Mündliche Absprachen bestätigt ihr per E-Mail.

Muss das Abikomitee eine GbR gründen?

Gründen müsst ihr nichts, denn eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kann von selbst entstehen. Nach § 705 BGB reicht es, dass sich mehrere Personen zusammentun, um einen gemeinsamen Zweck zu erreichen, etwa den Abiball.

Das Landgericht Detmold hat 2015 genau so entschieden (Urteil vom 08.07.2015, Az. 10 S 27/15). Ein Abiballkomitee hatte eine Band gebucht und wieder abgesagt. Das Gericht sah den ganzen Jahrgang als GbR, vertreten durch das Komitee. Die Band verlangte 1.800 € Gage und bekam am Ende 90 €, weil sie keinen höheren Schaden nachweisen konnte. Der Jahrgang war aber Vertragspartner und musste zahlen.

Nach § 721 BGB haften die Gesellschafter einer GbR für deren Verbindlichkeiten persönlich, und zwar als Gesamtschuldner. Legt deshalb schriftlich fest, wer für den Jahrgang Verträge unterschreiben darf, wie Kosten verteilt werden und wer die Kasse führt. Für minderjährige Mitglieder gelten auch hier die Regeln zur beschränkten Geschäftsfähigkeit. Wie weit jemand im Ernstfall haftet, hängt vom Einzelfall ab.

Hinweis: Keine Rechtsberatung. Bei Fragen zur GbR fragt eine Anwältin oder einen Anwalt.

Vertragsmodelle: Wer trägt das Risiko?

Wie viel Risiko bei euch bleibt, hängt vor allem vom Vertragsmodell ab. Stiftung Warentest unterscheidet drei Varianten:

Vertragsmodell Wer ist Veranstalter? Risiko für euch Preis
Veranstaltungsvertrag ihr bzw. die Unterzeichner am höchsten: Storno und zu wenig verkaufte Karten eher niedriger
Mietvertrag mit Zusatzleistungen (oft Hotels oder Hallen) ihr ähnlich hoch; Getränke zahlen Gäste oft extra je nach Paket
Kooperationsvertrag der Anbieter gering: im geprüften Beispiel kostenlose Stornierung, wenn bis zu einem Stichtag zu wenig Umsatz zusammenkommt teurere Karten, Zahlung oft lange vorher

Die Tester fassen es so zusammen: Weniger Risiko bedeutet höhere Kosten pro Person. Wenn der Anbieter das Risiko tragen soll, muss er im Vertrag ausdrücklich als Veranstalter stehen.

Checkliste: 15 Punkte vor der Unterschrift

  1. Ihr habt mehr als zwölf Monate vor dem Ball Angebote von mehreren Anbietern eingeholt.
  2. AGB und Getränkepreisliste liegen euch vor der Unterschrift vor.
  3. Die Gästezahl ist in zwei Runden verbindlich abgefragt.
  4. Der Vertrag nennt nur diese Zahl, dazu Fristen und Kosten für Änderungen.
  5. Im Vertrag steht klar, wer Veranstalter ist.
  6. Es unterschreibt eine volljährige Person, nach einem Beschluss im Komitee.
  7. Niemand unterschreibt allein oder unter Zeitdruck. Eltern oder Lehrkräfte haben den Vertrag gelesen.
  8. Die Leistungsbeschreibung nennt Buffet, Getränke (Dauer, Sorten, Endzeit), Personal, Technik und Security.
  9. Zusatzleistungen stehen mit Menge und Liefertermin im Vertrag.
  10. Es gibt keine Klauseln wie „solange der Vorrat reicht“ und keine Kautionen ohne Höhe und Bedingungen.
  11. Die Stornostaffel ist schriftlich festgehalten, auch für eine behördliche Absage.
  12. Der Zahlungsplan verlangt keine 20 bis 25 % mehr als zwölf Monate vor dem Ball.
  13. Die Veranstalterhaftpflicht ist geklärt: Versicherer, Deckungssumme, Selbstbeteiligung, ihr seid mitversichert.
  14. Die GEMA-Anmeldung ist geklärt: wer meldet an, wer zahlt.
  15. Mündliche Zusagen sind per E-Mail bestätigt, und das Komitee hat intern festgelegt, wer unterschreiben darf.

Fragt jeden Anbieter, auch uns

Fragt jeden Anbieter, auch uns, nach diesen Punkten, bevor ihr unterschreibt: Wer ist Veranstalter? Welche Mindestgästezahl gilt, und bis wann könnt ihr sie ändern? Wie sieht die Stornostaffel aus? Wann ist welche Zahlung fällig? Welche Versicherung besteht, mit welcher Deckungssumme? Was genau ist im Preis enthalten, und was kostet extra?

Gute Antworten bekommt ihr schriftlich und ohne Zeitdruck. Bei My Abi Berlin ist die Anfrage unverbindlich und kostenlos. Danach folgen ein persönliches Gespräch und ein schriftliches Angebot, das ihr in Ruhe mit dieser Checkliste prüfen könnt. Was Eltern zu Kosten und Haftung wissen sollten, steht auf unserer Seite für Eltern.

Nächster Schritt

Geht die Checkliste mit eurem Komitee durch, bevor ihr Angebote vergleicht. Wenn ihr ein Angebot für euren Abiball sehen wollt, fragt hier unverbindlich an. Stellt uns im Gespräch die Fragen von oben, genau wie jedem anderen Anbieter.

Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.

Häufige Fragen

Wer haftet beim Abiball?

In der Regel haftet, wer den Vertrag unterschreibt und als Veranstalter genannt ist. Laut Stiftung Warentest ist der Abiball keine Schulveranstaltung. Die Unterzeichner tragen das Risiko für Stornokosten und zu wenig verkaufte Karten und haften als Veranstalter auch für die Sicherheit. Klärt deshalb vorab, wer Veranstalter ist, und schließt eine Veranstalterhaftpflicht ab. Keine Rechtsberatung.

Dürfen Minderjährige den Abiball-Vertrag unterschreiben?

Allein nicht wirksam. Wer unter 18 ist, braucht für einen Vertrag mit Zahlungspflichten die Einwilligung der Eltern (§ 107 BGB). Ohne sie hängt die Wirksamkeit davon ab, ob die Eltern nachträglich genehmigen (§ 108 BGB). Auch der Taschengeldparagraf hilft bei Verträgen über mehrere Tausend Euro nicht. Unterschreiben sollte deshalb eine volljährige Person. Keine Rechtsberatung.

Braucht man eine Versicherung für den Abiball?

Ja, eine Veranstalterhaftpflicht gehört zu jedem Abiball. Laut Finanztest kostet sie einmalig etwa 100 bis 200 €, je nach Gästezahl und Versicherer, falls der Anbieter sie nicht schon abgeschlossen hat. Fragt nach Versicherer und Deckungssumme, achtet darauf, dass ihr als Veranstalter mitversichert seid, und wählt am besten einen Tarif ohne Selbstbeteiligung.

Muss das Abikomitee eine GbR gründen?

Nein, eine GbR kann ohne Gründung von selbst entstehen. Das Landgericht Detmold hat 2015 einen ganzen Abiturjahrgang als Gesellschaft bürgerlichen Rechts eingestuft, weil die Schüler gemeinsam die Feier organisieren wollten. Die Gesellschafter einer GbR haften nach § 721 BGB persönlich. Legt deshalb schriftlich fest, wer für den Jahrgang unterschreiben darf. Keine Rechtsberatung.

Was passiert, wenn zu wenige Abiball-Karten verkauft werden?

Bei einem Veranstaltungsvertrag zahlt der Unterzeichner die Differenz oder die Stornokosten. In einem Berliner Fall von Stiftung Warentest sah der Vertrag 380 Gäste vor, verkauft waren wenige Wochen vorher nur 158 Karten. Der Jahrgang stornierte für 8.375 €. Schließt den Vertrag deshalb nur über die Gästezahl ab, die ihr verbindlich abgefragt habt.

Quellen

  1. Stiftung Warentest: Abiball – So vermeiden Sie teure Fehler (20.07.2020)
  2. Stiftung Warentest, Pressemitteilung: Abiball-Verträge – Finanzielles Risiko liegt häufig bei den Schülern (08.11.2019)
  3. BGB § 2: Eintritt der Volljährigkeit
  4. BGB § 106: Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger
  5. BGB § 107: Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
  6. BGB § 108: Vertragsschluss ohne Einwilligung
  7. BGB § 110: Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln
  8. BGB § 705: Rechtsnatur der Gesellschaft
  9. BGB § 721: Persönliche Haftung der Gesellschafter
  10. LTO: LG Detmold, Urteil vom 08.07.2015, Az. 10 S 27/15 – Abi-Jahrgang ist GbR
  11. GEMA: Schulabschlussfeiern – Anmeldung und Pakete (abgerufen 20.10.2026)

Alle Angaben ohne Gewähr. Rechtliche Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung.

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